Thüringen Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI Thüringen teilstationär

Landesrahmenverträge haben das Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung sicherzustellen

11.11.2024 Aktualisiert

Ein Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI ist eine Vereinbarung zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen, den Trägern der Pflegeeinrichtungen und anderen Beteiligten, um eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Die Inhalte der Pflegeleistungen, die Bedingungen der Pflege oder die Grundsätze der personellen Ausstattung werden in den Rahmenverträgen geregelt. Rahmenverträge nach § 75 SGB XI sind für alle Vertragspartner auf Landesebene verbindlich. 

Der Rahmenvertrag nach §75 SGB XI für die teilstationäre Pflege in Thüringen wurde im Jahr 1997 geschlossen.

Neben dem reinen Vertragswerk gibt es folgende Anlagen:

  • Muster Versorgungsvertrag teilstationäre Pflege
  • Strukturerhebungsbogen
  • Vergütungsvereinbarung teilstationär Muster
  • Zusatzleistungen in teilstationären Pflegeeinrichtungen
Dateianhänge

ÖffentlichteilstationärExistenzgründungLeistungsrechtPersonalQualitätVergütung

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