Der Rahmenvertrag nach § 132 SGB V ist eine Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern, der die allgemeinen Bedingungen für die Erbringung von häuslicher Krankenpflege und anderen ambulanten medizinischen Leistungen regelt. Dieser Vertrag stellt sicher, dass die Versicherten die notwendigen medizinischen Leistungen erhalten können, während gleichzeitig die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung gewährleistet werden.
Der Rahmenvertrag nach §132 SGB V für die häusliche Krankenpflege in Bundesland Thüringen wurde im Jahr 2006 geschlossen und zuletzt im Jahr 2012 angepasst.
Neben dem reinen Vertragswerk gibt es folgende Anlagen:
- Mustervertrag ab 01.05.2012
- Nachweis über das eingesetzte Personal
- Leistungsnachweis zur Abrechnung (Muster)
- 1. Ergänzung zum Rahmenvertrag § 132a SGB V VDEK 2012