Der Rahmenvertrag nach § 132 SGB V ist eine Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern, der die allgemeinen Bedingungen für die Erbringung von häuslicher Krankenpflege und anderen ambulanten medizinischen Leistungen regelt. Dieser Vertrag stellt sicher, dass die Versicherten die notwendigen medizinischen Leistungen erhalten können, während gleichzeitig die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung gewährleistet werden.
Der Rahmenvertrag nach §132 SGB V für die häusliche Krankenpflege in Bundesland Saarland wurde im Jahr 2015 geschlossen.
Neben dem reinen Vertragswerk gibt es folgende Anlagen und Protokollnotizen:
Leistungen der Häuslichen Krankenpflege gem. § 37 SGB V
Protokollnotiz zu § 8 des Rahmenvertrages gem. § 132a SGB V und § 132 SGB V häuslicher Krankenpflege vom 01. Oktober 2015
