Bayern Rahmenvertrag nach § 132a SGB V Bayern ambulant

Rahmenvertrag zur Durchführung der häuslichen Krankenpflege.

08.10.2024 Aktualisiert

Der Rahmenvertrag nach § 132 SGB V ist eine Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern, der die allgemeinen Bedingungen für die Erbringung von häuslicher Krankenpflege und anderen ambulanten medizinischen Leistungen regelt. Dieser Vertrag stellt sicher, dass die Versicherten die notwendigen medizinischen Leistungen erhalten können, während gleichzeitig die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung gewährleistet werden.

Der Rahmenvertrag nach §132a SGB V für die häusliche Krankenpflege in Bayern wurde im Jahr 2005 geschlossen.

Dateianhänge

ÖffentlichambulantExistenzgründungLeistungsrechtPersonalQualitätVergütung

Mehr Wissen: Als VDAB-Mitglied sind Sie bestens informiert.

Die VDAB-Wissensplattform ist eine umfangreiche und fachlich detaillierte Informationssammlung speziell für Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Pflegebranche und Eingliederungshilfe.

Wir wollen, dass unsere Mitglieder ihre Unternehmen erfolgreich führen können. Um sie darin zu unterstützen, möchten wir ihnen einen Wissensvorsprung verschaffen. 

Einige Informationen stellen wir daher exklusiv auf unserer Wissensplattform Plus bereit.

Sie wollen auch immer alles ganz genau wissen? Dann werden Sie jetzt Mitglied bei uns!

Jetzt Mitglied werden!