Ein Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX ist eine Vereinbarung zwischen den überörtlichen Trägern der Eingliederungshilfe und den Leistungserbringerverbänden. Die Inhalte der Leistungen, die Bedingungen der Versorgung oder die Grundsätze der personellen Ausstattung werden in den Rahmenverträgen geregelt. Rahmenverträge nach § 131 SGB IX sind für alle Vertragspartner auf Landesebene verbindlich.
Der Rahmenvertrag nach §131 SGB IX für die Eingliederungshilfe in Bayern wurde im Jahr 2023 geschlossen.
Letzte Aktualisierung: 31.10.2025 Anlage 5.1 Investitionskostentool 2026
