Der Rahmenvertrag gemäß § 132a Abs. 4 SGB V und § 132 Abs. 1 SGB V ist eine Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern, der die allgemeinen Bedingungen für die Erbringung von häuslicher Krankenpflege und anderen ambulanten medizinischen Leistungen regelt. Dieser Vertrag stellt sicher, dass die Versicherten die notwendigen medizinischen Leistungen erhalten können, während gleichzeitig die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung gewährleistet werden.
Der Rahmenvertrag gemäß § 132a Abs. 4 SGB V und § 132 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege und Haushaltshilfe in Thüringen wurde im Juni 2026 rückwirkend zum 01.01.2026 beschlossen.
Neben dem reinen Vertragswerk gibt es folgende Anlagen:
Anlage 2a – Beitrittserklärung
Anlage 2b – Änderungsmitteilung
Anlage 3 – Strukturerhebungsbogen (STEB)
Anlage 4 – Personalmeldung
Anlage 5 – Mustervergütungsvereinbarung
Anlage 6 – Fortbildungsnachweis
Gemeinsame Erklärung
