Saarland Rahmenvertrag nach §75 SGB XI für die ambulante Pflege im Saarland

Landesrahmenverträge haben das Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung sicherzustellen.

16.10.2024 Aktualisiert

Ein Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI ist eine Vereinbarung zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen, den Trägern der Pflegeeinrichtungen und anderen Beteiligten, um eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Die Inhalte der Pflegeleistungen, die Bedingungen der Pflege oder die Grundsätze der personellen Ausstattung werden in den Rahmenverträgen geregelt. Rahmenverträge nach § 75 SGB XI sind für alle Vertragspartner auf Landesebene verbindlich.  

Der Rahmenvertrag nach §75 SGB XI für die ambulante Pflege im  Bundesland Saarland wurde im Jahr 2020 geschlossen.

Neben dem reinen Vertragswerk gibt es folgende Anlagen:

  • Anlage 1 Leistungskomplexverzeichnis
Dateianhänge

ÖffentlichambulantLeistungsrecht

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