Ein Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI ist eine Vereinbarung zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen, den Trägern der Pflegeeinrichtungen und anderen Beteiligten, um eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Die Inhalte der Pflegeleistungen, die Bedingungen der Pflege oder die Grundsätze der personellen Ausstattung werden in den Rahmenverträgen geregelt. Rahmenverträge nach § 75 SGB XI sind für alle Vertragspartner auf Landesebene verbindlich.
Der Rahmenvertrag nach §75 SGB XI für die ambulante Pflege in Bundesland Rheinland-Pfalz wurde im Jahr 1998 geschlossen und zum 01.01.2025 angepasst..
Neben dem reinen Vertragswerk gibt es folgende Anlagen:
- Den Rahmenvertrag § 75 SGB XI in der endgültigen Fassung
- Die Leistungsbeschreibung SGB XI in der endgültigen Fassung ab 01.01.2025
- Qualifikation der Mitarbeitenden ohne formale Qualifikation mit der Regelung für die Betreuungskräfte
- Schulungsnachweis und das praktische Anleitungsschema zur Qualifikation der Mitarbeitenden ohne formale Qualifikation
- Den Strukturerhebungsbogen SGB XI in der endgültigen Fassung
- Die Arbeitgeberbescheinigung – als Anlage zum Strukturerhebungsbogen (anstelle von einem Auszug aus dem Arbeitsvertrag)