Ein Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI ist eine Vereinbarung zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen, den Trägern der Pflegeeinrichtungen und anderen Beteiligten, um eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Die Inhalte der Pflegeleistungen, die Bedingungen der Pflege oder die Grundsätze der personellen Ausstattung werden in den Rahmenverträgen geregelt. Rahmenverträge nach § 75 SGB XI sind für alle Vertragspartner auf Landesebene verbindlich.
Der Rahmenvertrag nach §75 SGB XI für die vollstationäre Pflege im Saarland wurde im Jahr 2023 geschlossen und angepasst.
Neben dem reinen Vertragswerk gibt es folgende Anlagen :
- Rahmenvereinbarung gem. § 86 Abs. 3 SGB XI über die Anrechnung der nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) sowie nach dem Gesetz über die Einführung der Ausbildung zur Pflegeassistentin und zum Pflegeassistenten im Saarland (Pflegeassistenzgesetz) auszubildenden Personen in der stationären Pflege im Saarland
- Rahmenvereinbarung gemäß § 86 Absatz 3 SGB XI über das Verfahren von Vergütungsverhandlungen für Leistungen der vollstationären Pflege nach dem 8. Kapitel des SGB XI im Saarland
- Systematische Darstellung der Änderungen ab dem 1.7.2023
- Informationsschreiben über die Anrechnung von Auszubildenden auf den Personalschlüssel
- Ergänzungsvereinbarung zu den Vergütungsvereinbarungen § 43b SGB XI
