Bund PUEG Pflegeunterstützung- und entlastungsgesetz

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ist ein Gesetz, das im Jahr 2023 beschlossen wurde, um die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung zu verbessern und die Versorgung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu unterstützen.

06.11.2023 Aktualisiert

Das Gesetz enthält unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Die Erhöhung der Leistungsbeträge für Pflegegeld, ambulante Sachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und stationäre Pflege in mehreren Schritten bis zum Jahr 2028.
  • Die Zusammenfassung der Leistungsbeträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag, der flexibel genutzt werden kann.
  • Die Erweiterung des Anspruchs auf Pflegeunterstützungsgeld, das Beschäftigten bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung zur Pflege eines nahen Angehörigen gezahlt wird.
  • Die Stabilisierung der finanziellen Lage der sozialen Pflegeversicherung durch eine Anhebung des Beitragssatzes von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent, beziehungsweise von 3,4 Prozent auf 4,0 Prozent für Kinderlose.
  • Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende durch eine bessere Bezahlung, mehr Personal und mehr Weiterbildungsmöglichkeiten.
  • Die Stärkung der Digitalisierung in der Langzeitpflege durch die Förderung von digitalen Anwendungen, die die Pflegequalität und die Kommunikation verbessern sollen.

Das Gesetz ist zum größten Teil am 1. Juli 2023 in Kraft getreten, einige Regelungen gelten erst ab dem 1. Januar 2024 oder später.

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