Der LWL in NRW hält für das ABW und die Besonderen Wohnformen Prüfererfassungsbögen sowie einen Leitfaden zu den Qualitätsanforderungen im Betreuten Wohnen vor.
Diese sollten von den Einrichtungen zur Vorbereitung auf mögliche Qualitätsprüfungen genutzt werden.
Durch das Bundesteilhabegesetz ist die Steuerungsverantwortung der Träger der Eingliederungshilfe gestärkt worden. Durch § 8 des AG-SGB IX (Ausführungsgesetz zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen) NRW wird den Landschaftsverbänden das Recht eingeräumt die Prüfungen anlassunabhängig und ohne vorherige Ankündigung durchzuführen.
Die Qualitätsprüfungen orientieren sich an gesetzlichen Vorgaben und vertraglichen Vereinbarungen. Angaben darüber, was im Einzelnen Prüfgegenstand ist, haben die Landschaftsverbände in Prüferfassungsbögen präzisiert.
