Dass Umlageverfahren der ehemaligen Altenpflegefach- und Altenpflegehilfeausbildung wurde zum 01.12.2011 im Saarland eingeführt. Rechtsgrundlage ist die "Verordnung über die Einführung einer Umlage zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung".
Im Oktober 2020 startete im Saarland erstmalig die zweijährige Ausbildung zum/zur Pflegeassistenten/Pflegeassistentin. Auch hierfür wurde die Saarländische Pflegegesellschaft e.V . gemäß § 55 Abs. 1 Pflegeassistenzgesetz vom 24. Juni 2020 mit der Durchführung des Kostenausgleichs im eigenen Namen und in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts beliehen.
Jährlich werden mit den Kostenträgern im Saarland über die Umlage zu refinanzierten Ausbildungskosten abgestimmt. In der Anlage finden Sie die aktuellen Ausbildungsvergütungen für 2025 – 2026.
