Der LVR hat einen Leitfaden zur Erstellung eines Gewaltschutzkonzeptes vorgestellt.
Eine Einreichung ist ab Septmeber 2025 nicht mehr notwendig. Sie hat nur noch bei Bedarf und auf Anforderung – zum Beispiel im Rahmen von Prüfungen bei besonderen Vorkommnissen oder im Zuge anlassloser Qualitätsprüfungen nach § 128 SGB IX- zu erfolgen.
