Zum 1. Januar 2025 steigen die Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung um 4,5 Prozent. Hintergrund ist die im Jahr 2023 mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) festgelegte Dynamisierung gemäß § 30 SGB XI. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die neuen Werte bestätigt und vorabveröffentlicht.
Nachfolgend sind die bisherigen und die neuen Leistungsbeträge einander gegenübergestellt. Die in § 30 Absatz 2 SGB XI vorgesehene formale Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgt in Kürze.