Bund Leistungsbeträge in der sozialen Pflegeversicherung

Die Leistungsbeträge steigen zum 1.1.2025 um 4,5 Prozent.

12.11.2024 Aktualisiert

Zum 1. Januar 2025 steigen die Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung um 4,5 Prozent. Hintergrund ist die im Jahr 2023 mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) festgelegte Dynamisierung gemäß § 30 SGB XI. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die neuen Werte bestätigt und vorabveröffentlicht.

Nachfolgend sind die bisherigen und die neuen Leistungsbeträge einander gegenübergestellt. Die in § 30 Absatz 2 SGB XI vorgesehene formale Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgt in Kürze.
 

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