Nordrhein-Westfalen Landesrahmenvertrag §131 SGB IX NRW EGH

Landesrahmenverträge haben das Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen

05.11.2024 Aktualisiert

Ein Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX ist eine Vereinbarung zwischen den überörtlichen Trägern der Eingliederungshilfe, den kommunalen Spitzenverbänden und Verbänden der gewerblichen und öffentlichen Anbieter sowie der Freien Wohlfahrtspflege. Die Inhalte der Leistungen, die Bedingungen der Versorgung oder die Grundsätze der personellen Ausstattung werden in den Rahmenverträgen geregelt. Rahmenverträge nach § 131 SGB IX sind für alle Vertragspartner auf Landesebene verbindlich. 
Der Rahmenvertrag nach §131 SGB IX für die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen wurde im Jahr 2019 geschlossen.

Dateianhänge

ÖffentlichEingliederungshilfe EGHExistenzgründungLeistungsrecht

Mehr Wissen: Als VDAB-Mitglied sind Sie bestens informiert.

Die VDAB-Wissensplattform ist eine umfangreiche und fachlich detaillierte Informationssammlung speziell für Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Pflegebranche und Eingliederungshilfe.

Wir wollen, dass unsere Mitglieder ihre Unternehmen erfolgreich führen können. Um sie darin zu unterstützen, möchten wir ihnen einen Wissensvorsprung verschaffen. 

Einige Informationen stellen wir daher exklusiv auf unserer Wissensplattform Plus bereit.

Sie wollen auch immer alles ganz genau wissen? Dann werden Sie jetzt Mitglied bei uns!

Jetzt Mitglied werden!