Alle vollstationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäuser, die private und soziale Pflegeversicherung und das Land beteiligen sich gemäß einem festgelegten Schlüssel an der Finanzierung der Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) durch ein Umlageverfahren. Der Ausgleichsfonds, der zur Verwaltung dieser Mittel eingerichtet wurde, wird vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) geführt.
Die an den Ausgleichsfonds gezahlten Beträge können von vollstationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen über die Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen als Ausbildungszuschläge geltend gemacht werden.
Die Refinanzierung der Umlagebeträge erfolgt in Form eines landeseinheitlichen Ausbildungszuschlags auf die Pflegevergütung. Der landeseinheitliche Ausbildungszuschlag wird auf Grundlage des vom ambulanten Sektor zu tragenden Finanzierungsanteils und der Summe der in den zwölf Monaten vor dem 1. Januar des Festsetzungsjahrs im Land abgerechneten Punkte aller ambulanten Pflegeeinrichtungen errechnet.
Höhe des Zuschlags 2026
Der für den Festsetzungszeitraum 2026 vom Landesamt für Soziales und Versorgung veröffentlichte einheitliche Zuschlagswert als Punktwert beträgt 0,0019 und bei einer Abrechnung nach Zeit 0,09 EUR je 5-Minuten-Takt.
Beitrittsverfahren 2026:
Im vergangenen Jahr wurde im Land Brandenburg eine Rahmenvereinbarung über die Refinanzierung des jährlichen Umlagebetrages abgeschlossen.
Die jährliche Beitrittserklärung können Einrichtungen über das Marktpartnerportal der AOK Nordost erhalten.
Um eine vollständige Refinanzierung der zusätzlichen Ausgaben für den Festsetzungszeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 sicherstellen zu können, muss die unterschriebene Beitrittserklärung für das Jahr 2026 bis spätestens zum 25.11.2025 per E-Mail bei folgender Pflegekasse eingereicht werden:
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Referat Pflege
E-Mail: BB-PFLBG-ambulant@vdek.com
Nach Eingang der Beitrittserklärung erfolgt eine Rückmeldung über das Prüfergebnis. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen wird der Refinanzierungsbeginn mitgeteilt. Bei späterer Einreichung der Beitrittserklärung, spätestens bis zum 10. eines Monats, wird die Rückmeldung erfolgen, dass ab dem 1. des Folgemonats der Zuschlag abgerechnet werden kann.
