Zusammen mit den Ländern, Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbänden, Verbänden der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, den Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betroffenenverbänden, der Berufsgenossenschaft, der Bundesagentur für Arbeit sowie den Sozialpartnern wurden in fünf Arbeitsgruppen konkrete Maßnahmen vereinbart und seitdem umgesetzt.
Die Arbeitsgruppen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP):
- Arbeitsgruppe 1 „Ausbildung und Qualifizierung“
- Arbeitsgruppe 2 „Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung“
- Arbeitsgruppe 3 „Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung“
- Arbeitsgruppe 4 „Pflegekräfte aus dem Ausland“
- Arbeitsgruppe 5 „Entlohnungsbedingungen in der Pflege“
Der VDAB hat die Arbeitsgruppen 1-4 eng begleitet und stehen hinter den Ergebnissen der Vereinbarungen, auch wenn deren Finanzierung zum Teil bis heute noch nicht geklärt ist. Unsere Mitarbeit in der Arbeitsgruppe 5 wurde von dem federführenden Ministerium mit der Begründung abgelehnt, dass der VDAB kein tariffähiger Arbeitgeberverband sei. Die an der Arbeitsgruppe seinerzeit beteiligten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie die Bundesministerien konnten sich nicht auf ein gemeinsames Ergebnis einigen. Wir haben die Haltung der Arbeitgeberverbände ausdrücklich unterstützt, die sich gegen einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag gestellt haben. Denn dieser Weg war rechtlich hoch problematisch.
Die genauen Inhalte können dem Vereinbarungstext entnommen werden.
Weiter Informationen stehen Ihnen auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verfügung.
