Im Laufe der Jahrzehnte wurde die Pflegedokumentation durch eine zunehmende Detaillierung immer weiter ausgedehnt. Um diesem entgegenzuwirken, entwickelte eine Expertengruppe aus Praxis, Wissenschaft, Management, Ländervertretungen und Prüfinstanzen im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit im Jahr 2013 einen Lösungsvorschlag: das „Strukturmodell“. Dieses dient als Grundlage für die Umsetzung des Pflegeprozesses in Einrichtungen gemäß SGB XI. Nach einer erfolgreichen Testphase und der anschließenden bundesweiten Einführung des Modells wurde am 01.01.2015 das zentrale Projektbüro „EinSTEP“ eingerichtet, um die Implementierung in der ambulanten und stationären Pflege zu koordinieren und steuern.
Nach einem anfangs guten Start gab es aus der Praxis vermehrt Rückmeldungen, dass Pflegeeinrichtungen und -dienste wieder mit steigenden Anforderungen an die Pflegedokumentation konfrontiert werden. Dies hat zu einer erneuten Ausweitung des Detaillierungsgrads der Maßnahmenplanung geführt.
Das Lenkungsgremium auf Bundesebene sowie die Kooperationsgremien der Länder von EinSTEP haben diese Problematik aufgegriffen und in einem ersten Workshop wurde insbesondere die umfangreiche Maßnahmenplanung als Hauptursache identifiziert.
Daraufhin beschloss das Lenkungsgremium 2023 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit Praxisvertretern aus Pflegeeinrichtungen und Prüfdiensten.
Ziel dieser Gruppe ist es, ein gemeinsames Verständnis für einen schlanken, aber fachlich fundierten Maßnahmenplan zu entwickeln, woraus die Handreihung zum Maßnahmenplan mündete.
Die vorliegende Handreichung richtet sich an Pflegende und Betreuende in Pflegeeinrichtungen gemäß SGB XI sowie Mitarbeitende von Prüfinstanzen..