Bayern Herabsetzungsantrag für (teil)stationäre Pflegeeinrichtungen

Der PAF Bayern bietet einen Antrag auf Reduzierung des Umlagebetrags für (teil)stationäre Pflegeeinrichtungen an.

17.04.2025 Aktualisiert

Der Pflegeausbildungsfonds Bayern (PAF) stellt einen Antrag auf Reduzierung des Umlagebetrags für (teil)stationäre Pflegeeinrichtungen zur Verfügung.

Dieser kann beispielsweise dann genutzt werden, wenn sich die Belegung/Auslastung der jeweiligen Einrichtungen dauerhaft (innerhalb des Antragszeitraums) negativ verändert hat. 

Ein solcher Antrag ist mittels Belegungsstatistiken oder Ähnlichem zu belegen. 

 

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