Der Pflegeausbildungsfonds Bayern (PAF) stellt einen Antrag auf Reduzierung des Umlagebetrags für (teil)stationäre Pflegeeinrichtungen zur Verfügung.
Dieser kann beispielsweise dann genutzt werden, wenn sich die Belegung/Auslastung der jeweiligen Einrichtungen dauerhaft (innerhalb des Antragszeitraums) negativ verändert hat.
Ein solcher Antrag ist mittels Belegungsstatistiken oder Ähnlichem zu belegen.