Thüringen Geringere Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung in der Pflegehelferausbildung

Angleichung und Absenkung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung in der Pflegehelferausbildung im ambulanten und stationären Bereich.

23.12.2024 Aktualisiert

Für das Ausbildungsjahr 2024/2025 wurde das Verfahren zur Finanzierung der Pflegehelferausbildung sowie für Umschüler angepasst. 

Dadurch sinkt der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich geeint auf 21,7 %. 

Für das Ausbildungsjahr gilt der Vereinbarungszeitraum vom 01.09.2024 bis zum 31.08.2025. 

Die entsprechenden Beschlüsse der Pflegesatzkommission können Sie hier entnehmen.

Die Antragsformulare wurden dementsprechend angepasst und stehen Ihnen ebenfalls hier zum Download bereit.
 

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