Sachsen Finanzierung der Krankenpflegehilfeausbildung nach § 82a SGB XI – Verfahren für das Ausbildungsjahr 2026/2027 beschlossen

Die Pflegesatzkommission nach SGB XI hat in ihrer Sitzung vom 21. Mai 2026 den Beschluss 6/2026 zur Finanzierung der Ausbildung in der Krankenpflegehilfe gemäß § 82a SGB XI gefasst. Der Beschluss gilt sowohl für ambulante als auch für stationäre Pflegeeinrichtungen im Freistaat Sachsen und regelt die Refinanzierung der Ausbildungskosten für das Ausbildungsjahr 2026/2027.

04.06.2026 Aktualisiert

Fortführung des bisherigen Verfahrens

Die Verfahrensweise des Ausbildungsjahres 2025/2026 wird grundsätzlich unverändert fortgeführt. Damit bleibt für die Einrichtungen die bereits bekannte Systematik zur Beantragung und Abrechnung der Ausbildungskosten bestehen.

Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie die Personalnebenkosten werden weiterhin mit insgesamt 23,34 Prozent berücksichtigt. Für ambulante Pflegeeinrichtungen gilt aufgrund höherer Beiträge zur Berufsgenossenschaft ein leicht erhöhter Prozentsatz von 23,648 Prozent.

Erhöhung der Praxisanleitungspauschale

Eine wesentliche Änderung betrifft die Finanzierung der Praxisanleitung. Die hierfür vorgesehene Pauschale wird von bisher 5.866 Euro auf 6.083 Euro je Auszubildenden und Ausbildungsjahr angehoben. Damit wird den gestiegenen Aufwendungen für die praktische Ausbildungsbegleitung Rechnung getragen.

Aktualisierte Unterlagen

Die Antragsunterlagen und Zusatzvereinbarungen wurden redaktionell überarbeitet. Sie beziehen sich ausschließlich auf Auszubildende in der Krankenpflegehilfe nach Landesrecht.

Pflegeeinrichtungen sollten darauf achten, ausschließlich die aktualisierten Formulare für das Ausbildungsjahr 2026/2027 zu verwenden. Die Unterlagen werden über die AOK PLUS bereitgestellt.

Elektronische Antragstellung

Die Anträge sind ausschließlich per Mail an das Postfach Zusatzvereinbarung_Par82aSGBXI@  avoid-unrequested-mailsplus.aok.de zu senden!

 

Links:

Grundlage stationäre Pflege | AOK Gesundheitspartner

Ausbildungsvergütung | AOK Gesundheitspartner

Dateianhänge

ÖffentlichambulantstationärteilstationärAus- und WeiterbildungVergütung

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