Fortführung des bisherigen Verfahrens
Die Verfahrensweise des Ausbildungsjahres 2025/2026 wird grundsätzlich unverändert fortgeführt. Damit bleibt für die Einrichtungen die bereits bekannte Systematik zur Beantragung und Abrechnung der Ausbildungskosten bestehen.
Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie die Personalnebenkosten werden weiterhin mit insgesamt 23,34 Prozent berücksichtigt. Für ambulante Pflegeeinrichtungen gilt aufgrund höherer Beiträge zur Berufsgenossenschaft ein leicht erhöhter Prozentsatz von 23,648 Prozent.
Erhöhung der Praxisanleitungspauschale
Eine wesentliche Änderung betrifft die Finanzierung der Praxisanleitung. Die hierfür vorgesehene Pauschale wird von bisher 5.866 Euro auf 6.083 Euro je Auszubildenden und Ausbildungsjahr angehoben. Damit wird den gestiegenen Aufwendungen für die praktische Ausbildungsbegleitung Rechnung getragen.
Aktualisierte Unterlagen
Die Antragsunterlagen und Zusatzvereinbarungen wurden redaktionell überarbeitet. Sie beziehen sich ausschließlich auf Auszubildende in der Krankenpflegehilfe nach Landesrecht.
Pflegeeinrichtungen sollten darauf achten, ausschließlich die aktualisierten Formulare für das Ausbildungsjahr 2026/2027 zu verwenden. Die Unterlagen werden über die AOK PLUS bereitgestellt.
Elektronische Antragstellung
Die Anträge sind ausschließlich per Mail an das Postfach Zusatzvereinbarung_Par82aSGBXI@plus.aok.de zu senden!
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