Die Bayerische Staatsregierung hat am 5. November 2024 beschlossen, an das zum 1. Juli 2023 eingerichtete erfolgreiche Pilotprojekt für Pflegefachkräfte anzuknüpfen und eine generelle „fast lane“ für Fachkräfte aus dem Ausland einzuführen. Mit den Änderungen ist eine Beschleunigung der Fachkräfteeinwanderung, die Schaffung transparenter Zuständigkeiten und eine Vereinheitlichung der Entscheidungspraxis beabsichtigt.
Auf zwei wesentliche Auswirkungen für die Fachkräftegewinnung im Gesundheitsbereich wird abgezielt:
- Zentralisierung von Anerkennungsverfahren: Für jeden Beruf soll es perspektivisch in Bayern nur noch eine Anerkennungsstelle geben. Die Vereinheitlichung wird zunächst im Gesundheitsbereich umgesetzt.
- Ab dem 1. Juli 2025 werden alle neuen Berufsanerkennungsverfahren für die Gesundheitsfachberufe beim Bayerischen Landesamt für Pflege durchgeführt. Für die Entscheidung über Anträge, die bis zum 30. Juni 2025 bei den Bezirksregierungen eingegangen sind, bleibt die jeweilige Regierung zuständig („Altfälle“). Zu den Gesundheitsfachberufen gehören unter anderem Physio- und Ergotherapeuten, die OTA-ATA-Berufe, Notfallsanitäter, Hebammen und die MT-Berufe. Mit der Änderung der Zuständigkeit sind auch Erleichterungen bei den Anforderungen an die Form der einzureichenden Dokumente verbunden. So werden im Regelfall keine Beglaubigungen oder Apostillen mehr gefordert werden. Die Anträge sollen beim Landesamt für Pflege grundsätzlich digital eingereicht werden. Regelmäßig genügen Farbscans der Originaldokumente sowie der deutschen Übersetzungen.
- Eine weitere Vereinheitlichung der Zuständigkeit ergibt sich für die Approbationsberufe (Ärzte, Apotheker, Tierärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten). Ab dem 1. Juli 2025 ist die Regierung von Oberbayern für die Erteilung von Berufserlaubnissen und Approbationen an Personen mit ausländischer Berufsqualifikation innerhalb Bayerns ausschließlich zuständig. Anders als bei den Gesundheitsfachberufen übernimmt die Regierung von Oberbayern die bei der Regierung von Unterfranken noch anhängigen Verfahren („Altfälle“). Eine Änderung der Formanforderungen ist hier aufgrund der Vorgaben in den Berufsgesetzen bis auf Weiteres nicht möglich.
- Zentralisierung von Einreiseverfahren:Mit der Zentralisierung der Anerkennungsverfahren sollen auch die entsprechenden Einreiseverfahren im beschleunigten Fachkräfteverfahren bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) zentralisiert werden. Das heißt, dass ab dem 1. Juli 2025 die ZSEF für sämtliche Einreiseverfahren von Angehörigen der Gesundheitsfachberufe und der Approbationsberufe für das beschleunigte Fachkräfteverfahren zuständig ist. Das bisherige Wahlrecht der Arbeitgeber, sich im beschleunigten Fachkräfteverfahren an die örtliche Ausländerbehörde oder an die ZSEF wenden zu können, fällt damit für diese Berufsgruppen weg. Es bleibt daneben die Möglichkeit bestehen, dass die Fachkraft im regulären Visumverfahren einreist.
Für Rückfragen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren können Sie sich gerne auf der Internetseite der Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften - Regierung von Mittelfranken bzw. im anliegenden Flyer informieren.
Gerne informieren wir Sie auch über das Beratungsangebot der Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB). Die KuBB berät Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bayernweit zu Fragen der Berufsanerkennung. Da die KuBB auch Fachkräfte selbst, d.h. nicht nur Arbeitgeber, in den Gesundheitsberufen (Pflegefachkräfte, Gesundheitsfachberufe, Approbationsberufe) beraten, haben sie in diesem Bereich eine besondere Expertise. Über die Internetseite Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung - Regierung von Mittelfranken und den angehängten Flyer können Sie sich weiter informieren.