Sachsen Existenzgründer: Teilstationäre Pflege Freistaat Sachsen

30.12.2024 Aktualisiert

Hier finden Sie eine kompakte Übersicht über die wichtigsten Informationen zur teilstationären Pflege im Freistaat Sachsen, einschließlich der Voraussetzungen für die Zulassung im teilstationären Pflegebereich, die in verschiedenen rechtlichen Grundlagen festgelegt sind.

Um Ihnen einen effizienten Einstieg in die relevanten Themen zu ermöglichen, haben wir alle wichtigen Informationen und Dokumente sorgfältig zusammengestellt. Dazu gehören unter anderem Rahmenverträge, Landesvereinbarungen und personelle Anforderungen.

Sollten Sie Unterstützung bei der Bearbeitung der relevanten Formulare im Zusammenhang mit den aktuellen Gesetzen benötigen, stehen Ihnen die Referentinnen und Referenten in der Geschäftsstelle Ihres Landesverbands gerne zur Verfügung.

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ÖffentlichteilstationärExistenzgründung

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