Angesichts des Klimawandels und in Bezug auf den „Hitzeschutzplan für Gesundheit – Impuls des BMG“ hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Qualitätsausschuss Pflege gemäß § 113b Abs. 4 Satz 3 SGB XI damit beauftragt, eine bundesweit einheitliche Empfehlung zur Nutzung von Hitzeschutzplänen in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten zu entwickeln und zu veröffentlichen. Diese Empfehlung soll die bereits bestehenden Hitzeschutzpläne, Maßnahmen und die Fachkenntnisse der Pflegekräfte ergänzen und zusätzliche Orientierung bieten.
Die Empfehlungen gelten für vollstationäre Pflegeeinrichtungen inklusive Kurzzeitpflegeeinrichtungen, ambulante Pflege- und Betreuungsdienste und teilstationäre Einrichtungen.