Die Pflegesatzkommission gemäß § 86 SGB XI sowie die Kommission nach § 131 SGB IX haben beschlossen, dass die Finanzierung der gemeinsamen Geschäftsstelle der SGB-Kommissionen im Jahr 2025 durch einen einheitlichen Umlagebetrag in Höhe von 25 Euro je Einrichtung erfolgt.
Die Beschlüsse stehen Ihnen am Ende des Artikels als Download zur Verfügung. Eine detaillierte Kostenaufstellung ist in den Beschlüssen aufgeführt. Der Umlagebetrag wird für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 erhoben und durch das Diakonische Werk der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens e. V. direkt an die Einrichtungen in Rechnung gestellt. Die Finanzierung erfolgt unabhängig von der Größe der Einrichtung oder ihrer Einrichtungsart. Eine Differenzierung nach Platzzahlen oder Leistungsbereichen wird nicht mehr vorgenommen.
Mit dieser Vereinheitlichung werden erstmals alle Einrichtungen aus den Bereichen SGB V, SGB IX, SGB XI und SGB XII gleichermaßen einbezogen. Wegen der hohen Anzahl der Einrichtungen, die sich nun an der Finanzierung beteiligen werden, wird von der bisher praktizierten Differenzierung nach Einrichtungsart und Größe abgesehen.