Nordrhein-Westfalen Durchschnittliche tatsächliche Aufwendungen für die Warmmiete eines Einpersonenhaushaltes in NRW ab dem 1.1.2025 nach § 45a SGB XII

19.11.2024 Aktualisiert

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Werte der durchschnittlichen Warmmiete von Einpersonenhaushalten für das Jahr 2025 veröffentlicht. Sie finden die Werte für jeden Kreis (teilweise differenziert nach kreisangehörigen Städten und Gemeinden) und jede kreisfreie Stadt in der Anlage. In besonderen Wohnformen können diese Werte bei vertraglich vereinbarten Mehrkosten noch um 25% überschritten werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen (s. § 42a Abs. 5, Satz 4, Nr. 1-4 SGB XII). Bitte prüfen Sie, ob Sie die Mieten unter Berücksichtigung der Vorgaben des WBVG anpassen müssen.

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