Die Vertragsparteien des Rahmenvertrages nach § 131 SGB IX bilden eine Gemeinsame Kommission. Dieser obliegt die Weiterentwicklung des Rahmenvertrages einschließlich seiner Anlagen. Durch Beschlüsse der Gemeinsamen Kommission im Zuständigkeitsbereich für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche (GK u18) werden der Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX bzw. seine Anlagen ergänzt oder aktualisiert.
In Niedersachsen gibt es folgende zur Veröffentlichung freigegebene Beschlüsse der GK u18:
2025
- Beschluss 06/2025 zur Anlage 2 Rahmenleistungsvereinbarung und Anlage 5 Rahmenvertrag u18, Klarstellung zum Punkt 5.1.2 personelle Ausstattung/Qualifikation des Personals (16.05.2025)
- Beschluss 05/2025 zur Abwesenheitsregelung für Kindertagesstätten mit integrativer Kindergartengruppe LTyp 5.1.1.1 (16.05.2025)
- Beschluss 04/2025 zur Änderung in der Anlage 5 RV u18 (16.05.2025)
- Beschluss 03/2025 zur Änderung in der Anlage 8 RV u18 (16.05.2025)
- Beschluss 02/2025 über die Leistungen für den LTyp 2.2.2.2, Ruhendstellen der UAG "Wohnen" (16.05.2025)
2024
- Beschluss 02/2024 zur Vergütungsanpassung nach § 19 II b RV u18 (02.12.2024)
2023
- Beschluss 05/2023 zur Vergütungsanpassung nach § 19 II b RV u18 für den ehemals ambulanten Bereich (20.12.2023)
- Beschluss 04/2023 zur Vergütungsanpassung nach § 19 II b RV u18 (25.10.2023)
- Beschluss 03/2023 Benennung von sachverständigen SchlichterInnen (29.09.2023)
- Beschluss 02/2023 Arbeitshilfe zur Regelleistungsvereinbarung 5.1.1.1 (27.07.2023)
- Beschluss 01/2023 zur neuen Regelleistungsvereinbarung 5.1.1.1 Kindertagesstätten mit Gruppen, in denen Kinder mit Behinderung gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung in einer Gruppe gefördert werden (06.07.2023)
2022
- Beschluss 22/2022 zur Aufnahme einer Textpassage zur Regelung von Gewaltschutz in die Regelleistungsvereinbarungen (04.11.2022)