Die AbW ist eine ambulant aufsuchende Form psychosozialer Betreuung für Menschen, die eine oder mehrere Behinderungen aufzeigen oder hiervon bedroht sind und deshalb Anspruch auf Eingliederungshilfe haben. Rechtsgrundlagen für die Assistenz als ambulante Maßnahme der Eingliederungshilfe sind § 90 SGB IX und § 78 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX.
Die Finanzierung der Assistenzleistung erfolgt nach den Vorgaben des Rahmenvertrages nach § 131 SGB IX.
Das Angebot der AbW schließt andere Hilfen, wie beispielsweise Tagesstruktur, Ambulante Dienste für hauswirtschaftliche Unterstützung und Pflege nicht aus, sondern kann diese ergänzen. In Abgrenzung zum Wohnheim und zur Klinik bedeutet AbW, dass Mitarbeitende nicht permanent, sondern zeitlich begrenzt anwesend sind.
Die einzelnen Leistungen, in denen Unterstützung, Assistenz und/oder Beratung angeboten werden, richten sich nach dem jeweils mit dem Klienten individuell ermittelten Hilfebedarf und in Absprache mit dem Kostenträger.
Um die Leistung AbW erbringen zu können, ist der Abschluss einer Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit dem überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe notwendig.