Anerkennungsfähig sind nur Angebote zur Unterstützung im Alltag, wenn sie einen konkreten Bezug zum Pflegealltag aufweisen und darauf ausgerichtet sind, dass die pflegebedürftigen Menschen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können, soziale Kontakte aufrechterhalten und sie ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen können. Agenturen zur reinen Vermittlung von Unterstützungsleistungen für pflegebedürftige Menschen und Pflegende können nicht anerkannt werden.
Rheinland-Pfalz Antrag auf Anerkennung eines Angebots zur Unterstützung im Alltag
06.11.2024 Aktualisiert
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