Das Leistungskomplexverzeichnis ist Anlage zum saarländischen Rahmenvertrag gemäß § 75 SGB X für die Leistungen der Häuslichen Pflege gemäß § 36 SGB XI.
Die Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI sind nunmehr als Bestandteil des Leistungskomplexverzeichnisses differenziert nach der Einsatzdauer sowie dem angewendeten Format (Nr. 16a bis 16c) mit Punktzahlen versehen, sodass die Vergütungen jährlich entsprechend der jeweils vereinbarten Punktwerterhöhung gesteigert werden.
Das Leistungskomplexverzeichnis als Anlage zum Rahmenvertrag ist auch auf der Internetseite der SPG unter der Rubrik „Datenbank Verträge/Ambulant SGB XI“ veröffentlicht.
