VDAB zum MDK-Reformgesetz: Politik hat keinen Mut für eine echte Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste

Im Bundestag wird heute das Gesetz für bessere und unabhängige Prüfungen (MDK-Reformgesetz) verabschiedet. Der VDAB kritisiert, dass der Gesetzgeber einseitig auf den Wechsel der Rechtsform setzt, anstatt den Medizinischen Dienst als freien zugelassenen Prüfdienst am Markt zu platzieren.

Veröffentlicht

Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer VDAB:
„Die Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung war lange überfällig. Der VDAB kritisiert seit vielen Jahren die fehlende Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste. Aber die Politik hat keinen Mut für eine echte Unabhängigkeit, weil das Gesetz leider nicht zur vollständigen Eigenständigkeit führt. Der Gesetzgeber setzt einseitig auf den Wechsel der Rechtform, indem die Dienste zu Körperschaften des öffentlichen Rechts werden. In der Praxis bleibt es jedoch bei einer Scheinselbstständigkeit, denn die Kassen sind weiterhin einziger Auftraggeber und damit der einzige Finanzier der Prüfdienste. Eine echte Unabhängigkeit wäre gegeben, wenn sich der Medizinische Dienst als freier zugelassener Prüfdienst am Markt zusammen mit anderen Institutionen behaupten müsste und die Einrichtungen aus verschiedenen zugelassenen Prüfdiensten auswählen könnten – wie im Bereich von Rehabilitationseinrichtungen längst Praxis. Das wäre eine Chance gewesen, für wirklich bessere und unabhängigere Prüfungen zu sorgen, sodass das Gesetz seinem Namen gerecht würde.“

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