Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB: „Der Gesetzentwurf wird nicht vollständig dem Anspruch gerecht, die Ausbildung zur Pflegeassistenz in der Fläche zu fördern. Einerseits orientiert sich der Gesetzgeber zwar erfreulich eng an den Bedarfen der Versorgungspraxis und den berechtigten Interessen Ausbildungswilliger (wie zum Beispiel niedrigschwelliger Zugang). Andererseits finden sich im Gesetzentwurf aber auch überdimensionierte Ausbildungshindernisse (wie zum Beispiel überkomplexe Anrechnungshürden). Hier werden wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf Nachbesserungen drängen.
Darüber hinaus hält die Bundesregierung leider an der Dauer der Ausbildung von 18 Monaten fest, obwohl diese durchaus auch in 12 Monaten absolviert werden könnte. Eine qualitäts- und partizipationsorientierte Curriculumentwicklung, die tiefgreifende Organisationsentwicklungsprozesse mit sich bringt, benötigt zudem ausreichend Vorbereitungszeit. Wir regen daher weiterhin an, dass ein Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. Januar 2028 verschoben wird.“
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Christian Krohne
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