VDAB-Etappensieg: Gericht untersagt willkürliche „Pflegenoten“-Darstellung im Internet

Das Sozialgericht Berlin untersagt der AOK Nord Ost vorläufig, willkürlich sortierte Pflegenoten zu veröffentlichen. In dem Beschluss wird die Form der Darstellung mittels Sortierfunktion als „eigenständige Wertung“ und „eindeutig nicht vereinbart“ bezeichnet. Das Sozialgericht folgt damit in einem zentralen Punkt der Argumentation der betroffenen Berliner Pflege-einrichtung und des VDAB (Verband Deutscher Alten und Behindertenhilfe e.V.), die gemeinsam Klage erhoben hatten.

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Pflege muss gepflegt werden.

Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands und vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege und der Eingliederungshilfe.

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Jean-Paul Neuling

Pressereferent

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