Am 5. Februar haben der Verband Deutscher Alten und Behindertenhilfe e.V. (VDAB), der Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP), der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V. und der Landesverband Niedersachsen des Deutschen Roten Kreuzes Klage gegen den niedersächsischen Schiedsspruch zu den Vergütungen der Häuslichen Krankenpflege eingereicht. Ziel der Klage ist es, die von der Schiedsperson festgeschriebene Koppelung der Vergütungen für Häusliche Krankenpflege an die Grundlohnsummenentwicklung aufzuheben. Konkret fordern die klagenden Verbände für das Jahr 2009 eine um 4,49 Prozent über der Grundlohnsummensteigerung liegende Vergütungserhöhung. Die Kostensteigerungen der Pflegedienste in dieser Höhe hatten die Verbände im Schiedsverfahren nachvollziehbar dargelegt.
Am 23. Oktober 2009 hatte die Schiedsperson wiederholt lediglich eine Vergütungssteigerung in Höhe der Grundlohnsummenentwicklung festgesetzt. Nach Ansicht der klagenden Verbände liegen die Kostensteigerungen für die Pflegedienste wesentlich höher als die allgemeine Grundlohnsummenentwicklung. Die Verbände fordern daher eine leistungsgerechte Vergütung, die sich am tatsächlichen Aufwand der Pflegedienste orientiert.
Schiedsspruch zu Vergütungen der Häuslichen Krankenpflege
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Pflege muss gepflegt werden.
Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands und vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege und der Eingliederungshilfe.
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Jean-Paul Neuling
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