Pressemitteilung Pflegereform - Paukenschlag ist die befristete Aussetzung der Tariftreueregelung

Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz ist vor allem Ausdruck der prekären Finanzlage der Sozialen Pflegeversicherung. Die nun vorgesehenen Maßnahmen - höhere Belastungen für Gutverdienende durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, zusätzliche Beitragsbelastungen für Kinderlose, gestreckte Leistungsverbesserungen sowie geringere Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige - zeigen deutlich, wie groß der finanzielle Druck inzwischen geworden ist.

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Aus Sicht der Pflegeeinrichtungen ist die vorgesehene Innovationsklausel ein wichtiger strukturpolitische Fortschritt. Pflegeeinrichtungen sollen künftig gemeinsam mit den Kostenträgern innovative Versorgungs- und Organisationskonzepte erproben und hierfür von einzelnen Vorgaben der Rahmenverträge abweichen können. Außerdem ist die stärkere Öffnung für Digitalisierung und technische Innovationen ein Plus. Moderne Technologien können Pflegekräfte wirksam entlasten und helfen, die Versorgung effizienter zu gestalten. Dass hierfür künftig zusätzliche Finanzierungs- und Vergütungsmöglichkeiten geschaffen werden sollen, ist ein richtiger Schritt. Ein Paukenschlag ist die befristete Aussetzung der Tariftreueregelung, mit der der Gesetzgeber auf die dynamische Kostenentwicklung in der Pflege reagieren will. In der Umsetzung kann das für die Unternehmen hohe Risiken bergen. Die Aussetzung der Regelungen entbindet nur die Pflegekassen als Kostenträger von der Pflicht, weitere Lohnentwicklungen zu refinanzieren. Die Pflegeeinrichtungen bleiben dagegen verpflichtet, Tariferhöhungen weiterzugeben, wenn sie sich arbeitsvertraglich dazu verpflichtet haben. 

Der Referentenentwurf enthält also keine nachhaltige Antwort auf die Frage, wie künftig steigende Tarifkosten dauerhaft, vollständig und zeitnah refinanziert werden sollen. Pflegeeinrichtungen dürfen bei der Refinanzierung ihrer Personalkosten nicht dem Gutdünken der Kostenträger ausgeliefert sein. Damit würde sich die wirtschaftliche Lage von Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten weiter verschärfen. Die Unternehmen brauchen wirtschaftliche Planungssicherheit, wenn sie gute Arbeitsbedingungen bieten und qualifiziertes Personal gewinnen und sich an der Prävention beteiligen sollen. Aus Sicht des VDAB muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren unbedingt sichergestellt werden, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Pflegeeinrichtungen stabilisiert werden. Denn eine flächendeckende und professionelle Pflegeversorgung kann langfristig nur mit wirtschaftlich stabilen Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten gewährleistet werden.

 

Pflege muss gepflegt werden.

Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands und vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege und der Eingliederungshilfe.

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Jean-Paul Neuling

Pressereferent

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