Erfolgreicher SGB V-Abschluss des VDAB in Thüringen

Acht Prozent Vergütungssteigerung in den Vereinbarungen mit VDEK, BKK, IKK und Knappschaft: Der VDAB erreichte in seinen Verhandlungen mit dem Verband der Ersatzkassen, den Betriebskrankenkassen, den Innungskrankenkassen sowie der Knappschaft eine deutliche Anhebung des Vergütungsniveaus für sämtliche SGB V-Leistungen in Thüringen. So erhalten die Mitglieder des VDAB seit Januar 2015 eine um acht Prozent höhere Vergütung für Leistungen der häuslichen Krankenpflege.

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 „Das ist ein beachtliches Verhandlungsergebnis. Unser Ziel, die Vergütungen in Thüringen insgesamt an den Bundesdurchschnitt anzupassen, haben wir jedoch weiter fest vor Augen.  Durch die erklärte Unterstützung der neuen Thüringer Landesregierung sind wir für die nächste Verhandlungsrunde optimistisch, die Vergütung weiter deutlich zu steigern“, kommentiert Heike Klink, Vorstandsvorsitzende des VDAB Landesverbandes Thüringen e. V., das Verhandlungsergebnis und knüpft damit an die Versprechungen im Thüringer Koalitionsvertrag an. Darin sagt die Thüringer Landesregierung zu, sich für eine höhere SGB V- und SGB XI-Vergütung einzusetzen.

Neben der Vergütungssteigerung über alle Positionen verhandelte der VDAB für seine Mitglieder zusätzlich die Aufnahme einer neuen Vergütungsposition für die MRSA-Eradikation. Zukünftig können damit bei betroffenen Kunden bis zu drei Mal täglich Maßnahmen zur Bekämpfung der Methicillin-resistenten Erreger nicht nur vom Arzt verordnet, sondern auch vom Pflegedienst abgerechnet werden.

Auch bei der Vergütung für die Erbringung von Haushaltshilfe bestand großer Nachholbedarf. Der VDAB setzte in den Verhandlungen eine Neuvergütung der Leistungen durch, die mit 27 Euro für bis zu zwei Stunden zuzüglich Wegepauschale 84 Prozent über der bis dahin gültigen Vergütung liegt.
Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.

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