Pressemitteilung Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz darf nicht zum Pflegedienst-Destabilisierungsgesetz werden

Der vorliegende GKV-Referentenentwurf ist kein Beitrag zur Stabilisierung - er ist ein Frontalangriff auf die wirtschaftliche Existenz ambulanter Pflegedienste. Die geplanten Änderungen bei der Refinanzierung von Personalkosten führen unausweichlich in eine strukturelle Unterfinanzierung und damit direkt in die Insolvenz vieler Anbieter.

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Kern des Problems ist die vorgesehene Deckelung der Refinanzierung künftiger Lohnsteigerungen auf die Entwicklung der Grundlohnsumme. Gleichzeitig sind Pflegedienste gesetzlich verpflichtet, Tariflöhne beziehungsweise das regional übliche Entgeltniveau zu zahlen. Diese Verpflichtung bleibt bestehen - die Refinanzierung isoliert bei Leistungen der Krankenversicherung beschnitten. Das ist nichts anderes als politisch verordnete Unterdeckung.

Pflegedienste werden vor eine absurde Situation gestellt. Mit ein und demselben Personal werden sowohl Leistungen der Pflegeversicherung als auch der Krankenversicherung erbracht. Während in einem Bereich tarifgerechte Vergütung verpflichtend ist, sollen Krankenkassen im anderen Bereich künftig nur noch ein deutlich niedrigeres Lohnniveau refinanzieren. Das Stabilisierungsgesetz ist in Wahrheit ein Sparprogramm auf dem Rücken der Pflegedienste - und damit letztlich auf dem Rücken der pflegebedürftigen Menschen.  Bleibt es bei diesen Regelungen, ist dieses Gesetz kein Reformprojekt, sondern ein Abwicklungsprogramm für die ambulante Pflege in Deutschland.

Wir fordern die Bundesregierung mit Nachdruck auf, die geplanten Änderungen in §§ 132, 132a und 132l ersatzlos zu streichen. Alles andere wäre nicht nur fahrlässig - es wäre verantwortungslos gegenüber einer gesamten Versorgungsstruktur und den Menschen, die auf sie angewiesen sind.

Zur Info: Unser Forderung ging an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die SPD-Bundestagsfraktion, das Bundesgesundheitsministerium, die Pflegebevollmächtigte sowie die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder.

 

Pflege muss gepflegt werden.

Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands und vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege und der Eingliederungshilfe.

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Jean-Paul Neuling

Pressereferent

+49 30 20059079-17

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