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Zur Novellierung des Niedersächsischen Heimgesetzes: VDAB fordert Korrekturen für eine starke professionelle Pflege im Land.


Anlässlich der Anhörung im Landtag zum vorliegenden Entwurf einer Novellierung des Niedersächsischen Heimgesetzes äußert der VDAB seine Enttäuschung. Zwar sind die vorgesehenen Anpassungen für Regelungen bei ambulanten Wohnformen in Teilen zu begrüßen. Darüber hinaus bleibt der Entwurf jedoch weit hinter den Erwartungen zurück. Der VDAB fordert die Landesregierung dazu auf, den Entwurf zum zukünftigen „Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen“ (NuWG) umfassend zu überarbeiten. Nur so können die seit Jahren in der Kritik stehenden Mängel der Rahmenbedingungen für die Arbeit der professionellen Pflege beseitigt werden.

Dazu Petra Schülke, Vorstandsmitglied im VDAB Niedersachsen: „Offenbar ist die Landesregierung nicht bereit, aus den Fehlern der Vergangenheit die notwendigen umfangreichen Konsequenzen zu ziehen. Anders lässt es sich nicht erklären, warum ein Großteil der Altlasten in das NuWG übertragen werden soll. Wir begrüßen zwar ausdrücklich die Erleichterungen bei den ambulant betreuten Wohnformen, aber das wiegt aus unserer Sicht nicht die Versäumnisse des Gesetzgebers an vielen anderen Stellen des Entwurfs auf“.
So sehe die Novellierung nach wie vor unangemeldete Prüfungen durch die Heimaufsichtsbehörden vor. Diese Regelung brächte Leistungserbringer und Pflegekräfte gleichermaßen in Misskredit. „Unangemeldete Prüfungen durch die Heimaufsichtsbehörden sind Ausdruck einer völlig unangemessenen Misstrauenskultur gegen die professionelle Pflege, der damit zu Unrecht unredliches Handeln unterstellt wird. Das belastet auch das Bemühen der Einrichtungen, die Fachkräftelücke in Niedersachsen zu schließen“, so Schülke.

Des Weiteren legitimiere das Heimgesetz auch nach der Novellierung in jetziger Form erhebliche Verletzungen des Grundrechts auf Datenschutz. So gebe der Gesetzgeber den Heimaufsichten bedenklich umfangreiche Befugnisse, Daten der Einrichtungen und der Bewohner zu erheben. „Die Landesregierung protegiert damit eine Datensammelwut, die sich nicht mit der grundsätzlichen und durch das Grundgesetz gewährleisteten Schutzwürdigkeit persönlicher oder unternehmerischer Daten verträgt. Zumal der Umfang der erhobenen Daten offensichtlich keinen Beitrag dazu leisten kann, pflegerische Versorgung sicherzustellen, beziehungsweise zu überprüfen. Dass Einrichtungen im Zuge dessen auch noch verpflichtet werden, umfangreiche Unterlagen in Kopie auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen, ist ein mal mehr ein Zeichen für die mangelnde Wertschätzung, die die Landesregierung der professionellen Pflege entgegenbringt“, so Schülke.

Auch die Tatsache, dass die Landesregierung keine, wie vom VDAB seit vielen Jahren geforderte, Verbesserung des Rechtsschutzes für Einrichtungen der professionellen Pflege vorsieht, sei ein klares Versäumnis. Dazu Schülke: „Der Entwurf sieht vor, dass Klagen gegen Entscheidungen der Heimaufsichten nach dem Niedersächsischen Heimgesetz keine aufschiebende Wirkung haben. Damit werden die Einrichtungen faktisch rechtlos gestellt. In vielen Fällen sind die Einrichtungen auf schnelle Entscheidungen angewiesen, die in den meisten Fällen aber nicht zustande kommen – zum in der Folge massiven Nachteil der Einrichtungen. Dass Klagen ohne aufschiebende Wirkung bleiben, ist daher rechtsstaatlich zweifelhaft und verstößt gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit.“

Der Landesregierung sind diese Mängel in der Landesheimgesetzgebung seit langem bekannt. „Es geht nicht, auf der einen Seite eine stabile und starke Versorgungslandschaft für Pflegebedürftige einzufordern und auf der anderen Seite die dazu politisch notwendigen Weichen nicht zu stellen. Niedersachsen braucht eine starke professionelle Pflege, der man das Vertrauen schenkt und deren Arbeit wertgeschätzt wird. Wir fordern die Verantwortlichen dazu auf, unter dieser Maxime notwendige Korrekturen am NuWG-Entwurf vorzunehmen“, so Schülke.

Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Rückfragen:
Ralf Klunkert
Geschäftsstelle Hannover
Kurt-Schumacher-Straße 34
30159 Hannover
0511 / 288 698 -75

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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