Sie sind nicht angemeldet

Jetzt anmelden

Aktuelles

Unsere Pressemitteilungen

ZDF-Magazin „Frontal21“ weist auf Missstände in Pflegeheimen hin


VDAB mahnt Versachlichung der Diskussion an

In seiner Sendung vom 10. Oktober 2006 berichtet das ZDF-Nachrichtenmagazin „Frontal21“ über angeblich bewusst geheim gehaltene Mängel bei der Pflege und Versorgung hilfebedürftiger Menschen in deutschen Pflegeheimen. Trotz regelmäßiger Kontrollen existierten laut Frontal 21 „mitunter menschenunwürdige Missstände in manchen Einrichtungen (…) auch, weil der Gesetzgeber die Offenlegung der Prüfberichte untersagt“.
Die im Bericht mehrfach zitierte Gewährsfrau hatte ihren Arbeitgeber angezeigt und war daraufhin von ihm gekündigt worden – soweit Frontal21. Verschwiegen wurde dem Zuschauer allerdings die Tatsache, dass sie gegen diese Kündigung geklagt hatte und in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Berlin unterlag – die Vorwürfe gegen ihren Arbeitgeber hatten sich als haltlos erwiesen.
Aus Sicht des VDAB sind Pflegemissstände unter keinen Umständen zu dulden und scharf zu sanktionieren. In der breiten öffentlichen Diskussion sollte jedoch auch die Vielzahl gut praktizierter Pflege Berücksichtigung finden. Eine hohe Pflegequalität im Sinne der zu betreuenden Menschen steht immer auch in engem Zusammenhang mit einer angemessenen Finanzierung der Pflegeleistungen. Im Rahmen der anstehenden Pflegereform ist aus Sicht des VDAB deshalb eine sachliche Diskussion darüber erforderlich, wie die gewünschte Pflegequalität unter der gegebenen Personalausstattung der Einrichtungen verbessert und gesichert werden kann.
Die von Frontal21 behauptete Verharmlosung bzw. ein bewusstes Verschweigen der MDK-Prüfberichte gibt es nicht. Gerade im Bereich der Pflege hilfebedürftiger Menschen ist die Prüfdichte in Deutschland extrem hoch; Pflegeeinrichtungen gehören hierzulande zu den meist geprüftesten Institutionen. Prüfinstanzen wie der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und die Heimaufsicht verfügen über umfassende Kontrollmöglichkeiten in Pflegeeinrichtungen. Bei konkreten Pflegemängeln können diese Prüfinstanzen auf weit reichende gesetzlich verankerte Maßnahmen zurückgreifen. Die Heimaufsicht ist nach dem Heimgesetz angehalten, Einrichtungen in jährlichen Abständen zu prüfen. Regelmäßig tauschen MDK und Heimaufsicht ihre Prüfberichte aus.

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

Presseservice

Anmeldung Presse-Verteiler

Anmeldung zum VDAB-Presseverteiler
Ich weiß, dass ich der Verarbeitung meiner Daten jederzeit widersprechen kann und dass ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde für Datenschutz besteht.
Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

Sie erhalten unsere Pressemitteilungen und möchten Ihr Abonnement ändern oder kündigen?

Archiv

Um eine optimale Funktionalität zu gewährleisten, werden Cookies eingesetzt. Wenn Sie die Nutzung der Website fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.