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Vollfinanzierung von Alten- und Krankenpflege-Umschulungen


VDAB: Schaukelpolitik bei Pflegeausbildung beenden

Das von der Großen Koalition im Januar aufgelegte Konjunkturprogramm II beinhaltet die Vollfinanzierung von 5 000 zusätzlichen dreijährigen Umschulungen zur Alten- bzw. Krankenpflegefachkraft durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Heute hat der Bundesrat dem entsprechenden „Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ zugestimmt. Die BA übernimmt somit für die in den Jahren 2009 und 2010 neu beginnenden Umschulungen zu Alten- und Krankenpflegern die komplette Finanzierung.
Der VDAB begrüßt das Sonderprogramm. „Das sind gute Nachrichten für die Pflegebranche“, betont Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V. (VDAB). „Die Vollfinanzierung der Umschulungsplätze bringt nicht nur eine finanzielle Entlastung für Pflegeeinrichtungen, sondern wird auch die Situation auf  dem Arbeitsmarkt verbessern, denn dort fehlen Pflegefachkräfte.
„Die Förderpolitik der BA hat seit 2003 zu einem drastischen Rückgang der Auszubildendenzahlen in der Altenpflege geführt“, ergänzt Rainer Merschmann, Geschäftsführer des VDAB-Schulungszentrums. Allein in Nordrhein-Westfalen waren deshalb zwischen 2002 und 2006 27 Altenpflegeschulen von Schließungen, Fusionen oder Trägerwechseln betroffen. Trotz größter Anstrengungen konnten die Länder und die Einrichtungsträger den Rückgang nicht ausgleichen.
Seit 2003 beginnen fast ausnahmslos junge Erstauszubildende die Pflegefachkraftausbildung. „In den Pflegeeinrichtungen wird aber ein Personalmix zwischen jungen und lebenserfahrenen Mitarbeitern als Ansprechpartner für die Senioren gebraucht“, so Merschmann weiter. Außerdem sinke die Anzahl der Schulabgänger, die für eine Pflegeausbildung interessiert werden könnten. Mit dem Umschulungsprogramm könnten neue Zielgruppen angesprochen werden.
„Fatal wäre jedoch, wenn die Schul- und Einrichtungsträger durch die Förderung jetzt nur zeitlich begrenzt die verloren gegangenen Ausbildungskapazitäten neu aufbauen könnten, um sie nach Beendigung des Programms 2012 wieder abbauen zu müssen“, befürchtet Knieling. „Eine solche Schaukelpolitik würde den Interessen der Schul- und Einrichtungsträger und vor allem der pflegebedürftigen Senioren zuwiderlaufen.“ Trotz der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte und der steigenden Ausgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung müsse von Kostenträgern und politisch Verantwortlichen eins sicher gestellt werden: Nach dem Auslaufen des befristeten Programms müssen die Ausbildungsstrukturen durch eine dauerhafte Finanzierung erhalten und weiter ausgebaut werden.
Hintergrund: Infolge der „Hartz“-Gesetze hatte sich die Bundesagentur für Arbeit fast vollständig aus der Umschulung im Bereich der Alten- und Krankenpflege zurückgezogen. Die wenigen noch geförderten Umschulungen hingen seitdem davon ab, ob die Finanzierung der Schulkosten für das dritte Jahr von den Ländern und die Ausbildungsvergütung von den Pflegeeinrichtungen übernommen wird. Nach der nun beschlossen Regelung erhalten die neuen zusätzlichen Umschüler während der gesamten Ausbildungsdauer Arbeitslosengeld I oder II, der Einrichtungsträger muss keine Ausbildungsvergütung bezahlen.

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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