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VDAB zur wissenschaftlichen Studie des IAT im Auftrag des Sozialministeriums NRW: Ergebnisse machen die ganze Ambivalenz der Tarifpflicht deutlich


Das Institut für Arbeit und Technik (IAT) an der Westfälischen Hochschule hat in seiner aktuellen Studie nicht nur das Lohnniveau und die Tarifbindung in der Pflege für das Land Nordrhein-Westfalen untersucht, sondern auch Erkenntnisse über die bürokratischen Begleiterscheinungen der Tarifplicht gewonnen.

Dazu Bernd Uhlenbruch, Vorsitzender des VDAB-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen: „Die Lohnentwicklung in der Pflege ist und bleibt dynamisch. Die Mitarbeitenden in der Pflege profitieren alle von den Tarifentwicklungen, und zwar unabhängig davon, ob ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist oder nicht. Denn das sogenannte regional übliche Entgeltniveau steigt mit den Tariflöhnen, wenn auch zeitversetzt. Die Studie macht allerdings auch deutlich, mit welch massiven Problemen die Tarifpflicht in der Umsetzung bei den Pflegeunternehmern verbunden ist. Tatsache ist, dass Pflegeeinrichtungen in NRW mindestens sechs Monate auf ihre Vergütungsvereinbarungen warten müssen und die Angebote der Kassen oft nicht kostendeckend sind. Diese Entwicklung ist weit mehr als ein bürokratisches Ärgernis. Verzögerte Verfahren bringen Unternehmen in handfeste finanzielle Schieflage, da die Unternehmen verpflichtet sind, ihre Löhne zu einem Stichtag anzuheben, während die Refinanzierung dieser Mehrkosten durch die Kostenträger erst viel später erfolgt. Diese Finanzierungslücke schlägt sich so gravierend auf die Liquidität nieder, dass einzelne Unternehmen sogar Insolvenz anmelden mussten. Soll die Tarifpflicht also die Existenz von Pflegeunternehmen nicht weiter unnötig gefährden, braucht es Sofortmaßnahmen, die das Vertrauen in Verfahren und Planungssicherheit schaffen. Der VDAB-Landesverband NRW schließt sich deshalb ausdrücklich den vier Kernforderungen des VDAB-Bundesverbands an.“

1.    Einhaltung von Zahlungsfristen seitens aller Kostenträger ohne Wenn und Aber sowie klare Verzugszinsregelungen bei Verletzung der Pflichten

2.    Regelung durch den Bundesgesetzgeber, dass Anträge auf Vergütungsvereinbarungen sechs Wochen nach Antragstellung als genehmigt gelten, wenn innerhalb dieser Frist durch Untätigkeit der Kostenträger die Verhandlungen nicht aufgenommen wurden

3.    Refinanzierung aller Personal- und Sachkosten. Dabei muss das Grundprinzip gelten: „Wenn Selbstkostendeckung für die Personalkosten gelten soll, dann auch für alle anderen notwendigen und tatsächlichen Kosten“

4.    Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs von Unternehmen auf die Finanzierung von Wagnis und Gewinn durch die Kostenträger 

 

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands und vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.
 

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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