Dazu Petra Schülke, Vorstandsmitglied des VDAB Landesverbands Niedersachsen: „Es ist unverständlich, dass man den privaten Anbietern jetzt den Schwarzen Peter zuschiebt. Vor allem mit Blick auf die jahrelange Benachteiligung bei Vertragsverhandlungen und Schiedsverfahren ist das fragwürdig. Die Lohnunterschiede zu den Nachbarländern Hessen und Nordrhein-Westfalen sind in der Tat erheblich. Sie sind aber Ergebnis einer restriktiven Vergütungspraxis und nicht, wie unterstellt, Ausdruck fehlender Bereitschaft auf Unternehmerseite, bessere Löhne zu zahlen. Kein privater Träger kann es sich leisten, sogenannten Lohndumping zu betreiben, weil ihm sonst die Mitarbeiter weglaufen“.
Dass sich die Landesregierung in ihrer unverständlichen Kritik ausschließlich an die Einrichtungen der Privaten Professionellen Pflege richtet, zeige einmal mehr, mit welcher Konsequenz sie Klientelpolitik für die Wohlfahrt betreibe. „Ministerin Rundt wirft offensichtlich mit Nebelbomben. Dabei sollte sie es als ehemalige Verantwortliche beim Paritätischen Landesverband eigentlich besser wissen. Denn gerade die Wohlfahrtsverbände sind es, die durch Beschäftigungsgesellschaften Lohndumping betreiben. Das niedrige Lohnniveau in Niedersachsen ist zudem keinesfalls ein Phänomen bei den Privaten Einrichtungen. Sonst hätten die Wohlfahrtseinrichtungen kein Personalproblem. Haben sie aber doch“, so Schülke. Insgesamt müsse konstatiert werden, dass die Landesregierung in den Wettbewerb zwischen Einrichtungen der Privaten Professionellen Pflege und denen der Wohlfahrt zu Ungunsten ersterer eingreift. „Die Regierung schustert den Wohlfahrtseinrichtungen Geld zu, beispielsweise im Rahmen des Wohlfahrtsgesetzes, und bringt den Ruf der Privaten öffentlich in Misskredit. Das können wir nicht hinnehmen“, so Schülke.
Der VDAB verwahre sich gegen den von Rundt geäußerten Wunsch, den politischen Einfluss auf die Pflegeselbstverwaltung zu erhöhen, um Korrekturen vorzunehmen. „Nicht weniger Selbstverwaltung ist die Lösung, sondern eine stärkere allgemeine Selbstverwaltung, in der die krasse Dominanz der Kassenseite, eingedämmt werden kann“, so Schülke. Tatsächlich müssten dazu aber auch die anderen Leistungserbringerverbände ihren Kuschelkurs mit der Landesregierung überdenken. „Der VDAB ist der einzige private Verband, der noch die berechtigten Forderungen seiner Mitglieder seit 2009 einklagt. Er ist gerade vor dem Hintergrund der Vergütungs- und Lohnunterschiede zu anderen Ländern bereit, dies durch alle Instanzen zu verfolgen“, so Schülke.
Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.
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