Die DAK hatte zur Bewilligung des Zuschlags für Wohngruppen nach § 38a Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) persönliche Angaben der WG-Bewohner erhoben, ohne dass eine Gesetzesgrundlage vorliegt. In Zusammenarbeit mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, erreichte der VDAB ein Umdenken. Die Kasse wolle nach eigenem Bekunden zukünftig auf persönliche Angaben der Mitbewohner des Antragstellers verzichten.
„Welche Daten bei der Einrichtung ambulant betreuter Wohngruppen erhoben werden dürfen ist klar definiert: Das PNG gibt klare Vorgaben, ebenso das Bundesdatenschutzgesetz“ stellt Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB, klar. „Trotz dieser Sachlage müssen wir immer wieder tätig werden, um Datenschutzverletzungen der Kassen zu bekämpfen“, so Knieling. Es sei bedenklich, dass Pflegekassen mit ihrer Praxis, Leistungsansprüche durch künstliche Verwaltungshürden zu behindern, politische Vorgaben torpedieren. „Der Ausbau der ambulant betreuten WGs wird so behindert, obwohl das PNG deren Förderung festgelegt hat. Außerdem werden Kosten und Umfang der Verwaltung mutwillig gesteigert, obwohl sich die Bundesregierung Entbürokratisierung auf die Fahnen schreibt“, so Knieling weiter.
Für Datenschützer bleibe daher nach wie vor viel zu tun. „Der VDAB wird weiterhin gegen die Missachtung gesetzlicher Vorgaben durch die Krankenkassen vorgehen“, schließt Knieling.
Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.
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