In intensiven Verhandlungen mit dem VDEK in Sachsen-Anhalt hat der VDAB für seine Mitglieder zum 01.01.2018 eine Steigerung der bestehenden Vergütungssätze von 5,3% erreichen können.
Dazu Dr. Jörg Biastoch Vorsitzender des VDAB Landesverbands Sachsen-Anhalt: „Mit diesem Abschluss können wir unseren Mitgliedseinrichtungen auch für 2018 eine rechtsichere Basis zur Abrechnung höherer Vergütungen mit den Kassen des VDEK bieten. Die Vereinbarung enthält auch eine Öffnungsklausel hinsichtlich des laufenden Klageverfahrens zu den Vergütungen in der häuslichen Krankenpflege. Sollte das Gericht entscheiden, dass insbesondere auch Sonn- und Feiertagszuschläge abgerechnet werden können, so werden auch diese rückwirkend zum 01.01.2018 für unsere Mitglieder abrechenbar sein.“
„Leider sind wir nach wie vor gezwungen, einzeln mit den Kassen zu verhandeln, da die Bereitschaft zur einheitlichen auskömmlichen Finanzierung bei den Kassen nicht vorhanden ist. Während die dem VDEK angeschlossenen Kassen die Leistungen der Häuslichen Krankenpflege schon immer besser vergüten, zahlen die Allgemeinen Ortskrankenkassen und die Innungskrankenkassen immer noch deutlich weniger. Das muss für die Zukunft vor allem im Interesse der Pflegebedürftigen ein Ende haben“, so Dr. Biastoch abschließend.
Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.
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