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VDAB legt Stellungnahme zu rheinland-pfälzischem Heimgesetz vor


Parallelstrukturen erschweren Transparenz und Entbürokratisierung

Das rheinland-pfälzische Sozialministerium hat Anfang Mai den Gesetzentwurf des Wohnformen- und Teilhabegesetzes vorgestellt, das in Rheinland-Pfalz das Heimgesetz des Bundes ersetzen soll. Der Entwurf soll noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden. Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V. (VDAB) hat nun dem Sozialministerium seine Stellungnahme eingereicht. Darin bewertet Peter Klein, Vorsitzender des VDAB-Landesverbandes Rheinland-Pfalz einige Inhalte des neuen Landesgesetzes kritisch:
Der Gesetzentwurf lässt eine klare Abgrenzung der Prüfbefugnis von Heimaufsicht und Medizinischem Dienst der Krankenversicherung vermissen. Die geplante Doppelprüfung der Ergebnisqualität durch beide Institutionen führt zu einem unnötigen zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Einrichtungen. Aber auch der Verbraucher wird durch die dann folgende Veröffentlichung von zwei – wohlmöglich unterschiedlichen – Prüfergebnissen verwirrt. Dies kann nicht im Sinne der allerorts geforderten Transparenz sein.
Wir sehen generell keinerlei Notwendigkeit, parallel zum Tätigkeitsbereich des MDK zusätzliche Regelungs- und Prüfbefugnisse für die Heimaufsicht zu schaffen – insbesondere nicht hinsichtlich der pflegerischen Ergebnisqualität, für deren Prüfung ausschließlich der MDK zuständig ist. Die Schaffung derartiger Doppelstrukturen verhindert letztlich die im neuen Landesgesetz genannte Zielformulierung „Entbürokratisierung“.
Der VDAB unterstützt Bestrebungen für mehr Transparenz in der Pflege. Doch das Wohn- und Teilhabegesetz will Veröffentlichungen von Prüfberichten auch gegen den Willen des Trägers durchsetzen. Die Einrichtung soll keinerlei Rechtsschutz gegen eine Veröffentlichung erhalten, auch wenn deren Inhalte strittig sind. Das ist in Anbetracht der hohen Bedeutung von Prüfberichten nicht tragbar.
Kritisch sehen wir auch das Vorhaben, neue Wohnformen in das neue Landesgesetz aufzunehmen. Bereits jetzt haben sich im Land ohne Zutun von Gesetzgebern und Heimaufsichten etliche selbstbestimmte Wohngruppen oder betreute Wohngemeinschaften gebildet. Die vom Gesetzgeber gewollte Flexibilität für neue Wohnformen besteht also bereits. Aus unserer Sicht ist es überflüssig, neue Formen des Zusammenlebens älterer Menschen sofort begrifflich zu erfassen und zu institutionalisieren, um daraus in der Folge einen gesetzlichen Regelungsbedarf abzuleiten. Im Ergebnis kommt es dann erneut zu einer systematisch unklaren Regelung von heimaufsichtlichen Kontroll- und Eingriffsbefugnissen.
Positiv hervorzuheben ist die geplante Intensivierung der Beratungstätigkeit durch die Heimaufsichtsbehörden. Damit kann das gemeinsame Ziel der Qualitätsverbesserung und Qualitätssicherung nachhaltig verfolgt werden.“

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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