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VDAB-Landesverband Thüringen: Startschuss für bessere Rahmenbedingungen für die Häusliche Krankenpflege


Der VDAB Landesverband Thüringen hat gemeinsam mit anderen Leistungserbringerverbänden die bestehenden Rahmenverträge mit BKK, IKK, Knappschaft und VDEK zur Häuslichen Krankenpflege (HKP) mit Wirkung zum 31.12. 2014 gekündigt. Damit ist Thüringen das erste Bundesland, in dem der Weg frei ist, die seit Jahresanfang geltende HKP-Bundesrahmenempfehlung auf Landesebene zu verhandeln. Thüringer Pflegedienste sollen dadurch von den dort verhandelten besseren Rahmenbedingungen für HKP so schnell wie möglich profitieren.

„Einige wichtige Regelungen der HKP-Bundesrahmenempfehlung sind erst dann verbindlich, wenn sie Eingang in die Verträge auf Landesebene finden. Dazu müssen diese Verträge neu verhandelt werden. Wir werden uns mit ganzer Kraft dafür einsetzen, dass die Verhandlungen der SGB V-Rahmenverträge mit den Kassen schnell und für unsere Mitglieder erfolgreich abgeschlossen sein werden", erklärt Heike Klink, Vorstandsvorsitzende des VDAB Landesverbandes Thüringen.

Eine zügige Neuverhandlung der Verträge sei unter anderem deshalb von Nöten, da bestehende Regelungen auf Landesebene die Pflegedienste in Thüringen im Vergleich zu den auf Bundesebene gemachten Empfehlungen benachteiligen. Dies gelte beispielsweise bei der Anerkennung der Pflegedienstleitung (PDL). Darüber hinaus sei es bei Umsetzung der HKP-Rahmenempfehlung beispielsweise möglich, ein Stellensplitting zwischen PDL und stellvertretender PDL umzusetzen, was besonders kleinere Pflegedienste bei der Einhaltung der Mindestpersonalanforderungen entlaste. Ebenso sei es zukünftig für die Pflegedienste möglich, Verordnungen auch per Fax oder E-Mail fristgerecht an die Krankenkassen zu senden, statt wie bisher ausschließlich auf dem Postweg. Krankenkassen hätten außerdem nicht mehr die Möglichkeit, Rechnungen in Gänze zurückzuweisen, wenn lediglich einzelne Abrechnungspositionen zu beanstanden sind.

„Da es sich bei der HKP-Bundesrahmenempfehlung um ein Papier handelt, das in Zusammenarbeit mit dem GKV-Spitzenverband entstanden ist, sind wir optimistisch, auf Landesebene schnell eine Einigung mit den Kostenträgern erzielen und die Verhandlungen mit dem Ergebnis neuer Rahmenverträge erfolgreich abschließen zu können. Damit wäre ein wichtiger Schritt für bessere Rahmenbedingungen für die Arbeit der Pflegedienste getan", so Heike Klink.

Zum Hintergrund:

Nicht jede einzelne Regelung der HKP-Bundesrahmenempfehlung wird Gegenstand von Verhandlungen auf Landesebene sein. Das liegt zum einen daran, dass einige, wichtige Regelungen der HKP-Bundesrahmenempfehlung faktisch auch jetzt schon verbindlich sind – auch ohne Umsetzung in den einzelnen SGB V-Rahmenverträgen auf Landesebene. Dies betrifft beispielsweise die Abrechenbarkeit von Leistungen, die der vorläufigen Kostenzusage unterliegen, für die aber noch keine Genehmigungsnummer erteilt wurde. Zum anderen werden Leistungserbringerverbände in den Ländern nicht Regelungen mit den Kostenträgern zur Disposition stellen, für die sie im Vergleich zur HKP-Bundesrahmenempfehlung bereits ein höheres Niveau vereinbart haben, als dort empfohlen. Damit gibt es unterschiedliche Voraussetzungen zur Umsetzung der HKP-Rahmenempfehlung je Bundesland.

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.

Rückfragen:

Luciane Tocik
Geschäftsstelle Leipzig
Beethovenstraße 14
04107 Leipzig
0341/217 8538-0

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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