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VDAB-Etappensieg: Gericht untersagt willkürliche „Pflegenoten“-Darstellung im Internet


Das Sozialgericht Berlin untersagt der AOK Nord Ost vorläufig, willkürlich sortierte Pflegenoten zu veröffentlichen. In dem Beschluss wird die Form der Darstellung mittels Sortierfunktion als „eigenständige Wertung“ und „eindeutig nicht vereinbart“ bezeichnet. Das Sozialgericht folgt damit in einem zentralen Punkt der Argumentation der betroffenen Berliner Pflege-einrichtung und des VDAB (Verband Deutscher Alten und Behindertenhilfe e.V.), die gemeinsam Klage erhoben hatten.

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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