Sie sind nicht angemeldet
Jetzt anmelden
Bitte melden Sie sich an, wenn Sie auch unsere Fachbeiträge durchsuchen möchten
Erstellt von kle
Das Sozialgericht Berlin untersagt der AOK Nord Ost vorläufig, willkürlich sortierte Pflegenoten zu veröffentlichen. In dem Beschluss wird die Form der Darstellung mittels Sortierfunktion als „eigenständige Wertung“ und „eindeutig nicht vereinbart“ bezeichnet. Das Sozialgericht folgt damit in einem zentralen Punkt der Argumentation der betroffenen Berliner Pflege-einrichtung und des VDAB (Verband Deutscher Alten und Behindertenhilfe e.V.), die gemeinsam Klage erhoben hatten.
Alexander Koch
T 030 / 20059079 -17
F 030 / 20059079 -19
alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de
Sie erhalten unsere Pressemitteilungen und möchten Ihr Abonnement ändern oder kündigen?
Um eine optimale Funktionalität zu gewährleisten, werden Cookies eingesetzt. Wenn Sie die Nutzung der Website fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.