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VDAB begrüßt die Verlängerung des Rettungsschirms für die Pflege


Die gestern von der Bundesregierung im Kabinett verabschiedeten Änderungen des Krankenhauszukunftsgesetzes sehen die Verlängerung des Rettungsschirms für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste bis 31. Dezember 2020 vor. Der VDAB begrüßt die fortgeführte Absicherung.

Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer:
„Die weitere wirtschaftliche Absicherung für professionelle Pflegeunternehmen in Zeiten der Coronakrise ist eine gute und wichtige Maßnahme. Die Herausforderungen der pflegerischen Versorgung für Einrichtungen und Dienste sind nach wie vor hoch und da ist es ein wertvolles Signal, wenn die Sorge um den wirtschaftlichen Fortbestand durch Einnahmeausfälle oder finanzielle Mehrbelastungen abgemildert wird.

Die Verlängerung der gesetzlichen Garantie, dass alle cornabedingten Mehrbelastungen und Einnahmeausfälle zeitnah ausgeglichen werden können, hält den Einrichtungen und Diensten weiter den Rücken frei, da insbesondere mit Blick auf den Herbst und Winter neue Herausforderungen im pflegerischen Betrieb entstehen, die bewältigt werden müssen. Damit können sich die Unternehmen auch künftig auf die Versorgung konzentrieren, sodass jeder, der professionelle Pflege braucht, diese auch weiterhin bekommen kann.“

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands und vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Rückfragen:
Hauptstadtbüro
Jens Ofiera, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 / 2005 9079-17
E-Mail: jens.ofiera @avoid-unrequested-mailsvdab.de

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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