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VDAB Baden-Württemberg: Einzelzimmer-Vorgabe des Sozialministeriums ist ein Irrweg.


Trotz aller Widerstände hält Sozialministerin Katrin Altpeter an den Vorgaben der Landesheimbauverordnung für stationäre Einrichtungen, unter anderem zu Einzelzimmerquoten und Raumgrößen, fest. Das Sozialministerium macht es den Einrichtungen so schwerer, flexibel auf individuelle Nachfragen zu reagieren. Außerdem führen die Regelungen trotz der anderslautenden Bekundungen des Ministeriums zu einer Verschlechterung der Versorgungslage mit Leistungen der professionellen stationären Pflege insgesamt.

Dazu Michael Schaden, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender  des VDAB Landesverbands Baden-Württemberg: „Auch wenn Frau Altpeter das bislang von sich weist. Der Fakt lässt sich nicht ignorieren, dass die Auflagen dazu führen, dass zukünftig weniger Heimplätze bei steigender Nachfrage zur Verfügung stehen werden. Diese Plätze werden durch die Richtlinien der Landesheimbauverordnung zudem teurer gemacht. Das kann nicht im Sinne der Pflegebedürftigen sein. Frau Altpeter verkennt scheinbar den Unterschied zwischen der Sorge um das Wohl der Bewohner und deren Bevormundung.“

Grundlegende Probleme würden sich aus Sicht des VDAB nicht nur aus der Einzelzimmervorschrift ergeben. Hinzu kämen die Vorgaben zur Raumgröße, welche nicht immer umgesetzt werden könnten. „Betroffen sind hier vor allem die kleinen Einrichtungen mit wenigen Betten, die im schlimmsten Fall schließen müssen. Das führt dann ebenso zu einem Wegfall von Plätzen“, so Schaden. Zwar gebe es die Möglichkeit auf Befreiung  und Ausnahmen, jedoch mangele es an der in der Verordnung vorgegebenen Beratung betroffener Einrichtungen durch die Heimaufsichten. „Bestehende Anträge auf Beratung scheinen diesbezüglich entweder auf Eis zu liegen oder werden abgewiesen mit der Begründung die Übergangsfrist ende erst 2019. Dabei geht es hier zunächst nur um die Beratung, ob in einzelnen Fällen eine Befreiung oder Ausnahme in Betracht käme. Den Einrichtungen werden die ihnen laut Landesgesetzgebung zustehenden Informationen vorenthalten, die ihnen Rechts- und Planungssicherheit geben würde“, so Schaden.

Zwar weise die Sozialministerin richtigerweise darauf hin, dass bei der Erstellung der Richtlinie die verschiedenen Fachkompetenzen angehört wurden. Dies könne aber nicht dazu herhalten, die Richtlinie als Gemeinschaftsprodukt zu verkaufen. Dazu Schaden: „Wir sehen unsere Positionen nicht in der Richtlinie vertreten. Denn aus unserer Sicht sind das kontraproduktive Versuche des Sozialministeriums, etwas zu regeln, was im freien Markt von Angebot und Nachfrage weitaus besser aufgehoben wäre“.

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.

Rückfragen:
Katja Kuplich
Geschäftsstelle Stuttgart
Stammheimer Straße 10
70806 Kornwestheim
07154 – 178577-0

Alexander Koch

Pressereferent

T  030 / 20059079 -17
F  030 / 20059079 -19

alexander.koch @avoid-unrequested-mailsvdab.de

 

 

 

 

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