Zwar lässt die ausführliche Urteilsbegründung des BSG voraussichtlich noch bis August auf sich warten. Den Berichterstattungen zum Urteil zufolge sind die Aussagen, die in Sachen Pflege-TÜV getroffen werden können, nicht so weitreichend, wie Befürworter des derzeitigen Benotungssystems es wohl gerne hätten. So hat das BSG offensichtlich nur zu der Frage Stellung genommen, ob eine vergleichende Darstellung von Leistungen und Angeboten einer Einrichtung veröffentlicht werden darf. Die Antwort ist ja. Sodann hat das BSG festgestellt, dass die Rechtsgrundlage dafür der Verfassung entspricht.
„Die Frage, die sich aktuell stellt, ist nicht, ob es Transparenz über Qualität in der Pflege geben soll, sondern vielmehr, wie sich diese sinnvoll und praktisch anwendbar herstellen lässt. Darüber trifft das BSG nach aktuellen Informationen keine Aussage“, so Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer der VDAB.
Eben darum gehe es aber im aktuellen Schiedsverfahren: Seit Mitte April wollen die Verhandlungsparteien hier klären lassen, gemäß welchem der weit auseinander liegenden Standpunkte zukünftig weiter verfahren werden soll. „Der VDAB tritt dafür ein, Transparenz zu schaffen, die den Verbraucher wirklich über das informiert, was für ihn wichtig ist und wissenschaftlichen Kriterien standhält“, so Knieling. Angesichts der Bedeutung der Noten für die Wahlentscheidungen der Pflegebedürftigen hätten die Einrichtungen das Recht auf ein unzweifelhaftes anstatt ein von der Wissenschaft eindeutig verworfenes Verfahren.
Zudem müssten Qualitätsprüfungen geeignet sein, die Pflegeergebnisse abzubilden und zu verbessern. „Das ist auch Wille des Gesetzgebers. Aber das leistet das jetzige System an keiner Stelle“, so Knieling. Zum System selbst hat das BSG nicht Stellung genommen. Die Forderung des VDAB zum Systemwechsel ist also von dem BSG-Urteil in keiner Weise tangiert. „Wir sind als Verhandlungspartner aufgefordert, ein gesetzlich vorgesehenes indikatorengestütztes Verfahren umzusetzen und die breite Kritik aus der Praxis gegen das Benotungssystem auch ernst zu nehmen“, so Knieling.
Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands. Er versteht sich als bundesweiter Interessenverband für private, professionelle Pflegeeinrichtungen.
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Sebastian Rothe
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